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Pützchen feiert inklusiv

INFOSTAND DER IGS

Am Sonntagmorgen, den 9. Juni 2024 um 10 Uhr machte sich ein buntes Team der IGS bepackt mit Pavillon, Bannern und Flyern auf zu Pützchen-Inklusiv auf den Markwiesen.

Bei strahlendem Sonnenschein und Livemusik konnten die Schulleitung und ein fröhliches Team von Freiwilligen der Schulgemeinschaft allen Besucher:innen zeigen:
Wir sind inklusiv und das ohne Wenn und Aber.

Am Stand konnte man sich über das Schulprogramm informieren, Rollstuhlfahren lernen, Blindenschrift lesen, Krücken testen und tolle Fotos aufnehmen. Mit den Fotos setzten alle ein Zeichen gegen Rassismus und für Frieden, Demokratie und Vielfalt.

Dazu gab es eine Kletter-Hüpfburg und man konnte Buttons und Armbänder erhalten. Viele vorbeiflanierende Besucher:innen kamen ins Gespräch. Ehemalige und Familien aus Pützchen sowie Schüler:innen der IGS besuchten Freunde, Bekannte und Lehrer:innen. Interessierte Grundschüler:innen konnten das Profil der IGS kennenlernen.

Ein super Tag für die
IGS!
#In Gemeinschaft stark

Gemeinsamer Unterricht an der IGS Bonn- Beuel - unser Konzept

Vorwort

Seit ihrer Gründung 1978 heißt Leben und Lernen an der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel, die unterschiedlichsten Menschen zu integrieren, ihre individuellen Fähigkeiten zu fördern und Leistung zu fordern. Durch Toleranz, verantwortungsvollen Umgang miteinander und Freude am Lernen sollen sich selbstständige, teamfähige und konfliktfähige Persönlichkeiten entwickeln. So war es nur konsequent, dass die Schule sich 1985 bereit erklärte, den an der Bodelschwingh Grundschule gestarteten Modellversuch zum „Gemeinsamen Unterricht“ mit einer Integrationsklasse fortzuführen. Von Klasse 5 an werden drei der sechs Klassen einer Jahrgangsstufe im Gemeinsamen Unterricht unterrichtet.

Unter dem Leitmotiv: In Gemeinschaft Stark arbeiten und lernen hier heute Schüler:innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, Regelschullehrkräfte, Lehrer:innen für Sonderpädagogik, eine Psychologin, Sozialpädagog:innen, Integrationsassistent:innen und pädagogische Fachkräfte. Die IGS Bonn-Beuel ist eine Ausbildungsschule und bildet Referendar:innen (Lehramt an Gesamtschule und Lehramt für Sonderpädagogische Förderung) in der 2. Ausbildungsphase aus.

Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe 1

Der Übergang von der Grundschule zur IGS Bonn-Beuel wird von unseren Lehrer:innen für Sonderpädagogik und den Lehrer:innen der Grundschulen und Förderschulen intensiv vorbereitet und begleitet. So finden erste Gespräche über mögliche Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf für den nächsten 5. Jahrgang schon im vorhergehenden Schuljahr mit den Schulleiter:innen der Grundschulen und der:dem Koordinierenden für den gemeinsamen Unterricht an der IGS statt. Hier werden erste Informationen darüber ausgetauscht, welche weiterführende Schule oder Förderschule sich die Eltern wünschen und welche verschiedenen Förderschwerpunkte zur Anmeldung anstehen. Vor den Sommerferien hospitieren unsere Lehrer:innen für Sonderpädagogik in den Grund- und Förderschulen und führen Gespräche mit den Lehrer:innen dieser Schulen und lernen die Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zum ersten Mal kennen. Am Tag der offenen Tür – im ersten Schulhalbjahr – können die Eltern und Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf der Grund- und Förderschulen den Unterricht an der IGS besuchen und mit den Lehrer:innen der IGS ins Gespräch kommen. Hier findet ein wichtiger Austausch statt, der uns hilft, die Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf schon im Vorfeld der Anmeldungen kennenzulernen. Unter anderem machen die Eltern an diesem Tag Termine für Beratungsgespräche. Zu diesen Gesprächen bringen die Eltern oft schon wichtige Unterlagen wie zum Beispiel Förderpläne, sonderpädagogische Gutachten, Zeugnisse oder medizinische/psychologische Berichte mit. Direkt nach den Halbjahreszeugnissen melden die Eltern ihre Kinder offiziell an. Dazu bringen sie die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen mit. In einer Inklusionsrunde der weiterführenden Schulen mit dem Schulamt, wird dann festgelegt, welche wohnortnahe Schule aufnehmen kann. Die Eltern erhalten zeitnah ihre Zusagen.

Organisation

Pro Jahr nimmt die IGS 18 Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf, die drei der insgesamt sechs Jahrgangsklassen zugeordnet werden.

Die inklusiven Lerngruppen im Gemeinsamen Unterricht haben dann eine durchschnittliche Klassenfrequenz von 26 Schüler:innen, wovon 6 Schüler:innen einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben.

Jeder integrativen Lerngruppe ist eine verantwortliche Förderschullehrkraft zugeordnet, die auch Tutor:innenfunktion übernehmen kann.

Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage der individuell erstellten Förderpläne.

Der gemeinsame Unterricht schafft günstige Bedingungen für die positive sozial-emotionale Entwicklung aller Schüler:innen und fördert das besondere Klima der Rücksichtnahme in der gesamten Schulgemeinde der IGS BonnBeuel.

Die erfolgreiche Förderung und Integration der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, wie auch die Bildung einer wertschätzenden Klassengemeinschaft wird in den inklusiven Lerngruppen besonders unterstützt durch eine geringere Klassengröße, die Begrenzung der dort unterrichteten Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und eine personell möglichst konstante sonderpädagogische Förderung. Die umfangreiche Doppelbesetzung des Unterrichts durch Lehrpersonen ermöglicht Teamteaching, Individual- und Kleingruppenförderungen und andere differenzierende Unterrichtsformen, die allen Schüler:innen der Klassen zugutekommen.

Kooperation und Teamarbeit

Kooperation und Teamarbeit sind Grundpfeiler des Gemeinsamen Unterrichts an der IGS Bonn-Beuel. Sie sind Voraussetzungen und Entwicklungsaufgaben zugleich. Gerade im Gemeinsamen Unterricht und seinen stark heterogenen Lerngruppen und den pädagogisch-didaktischen Herausforderungen der Förderung und Differenzierung ist eine gute Zusammenarbeit im Team unabdingbare Voraussetzung.

Die Sonderpädagog:innen übernehmen in den Lerngruppen ihres Verantwortungsbereiches

- die sonderpädagogische Förderung der Schüler:innen
- die sonderpädagogische Beratung der Fachlehrer:innen, Eltern und Schüler:innen,
- das Erstellen von Förderplänen in Absprache mit den Fachlehrer:innen,
- die Beschaffung von Differenzierungsmaterialien in Absprache mit den Fachlehrer:innen,
- die Organisation und Diagnose des individuellen Lernstands von Kindern mit ausgewiesenem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf,
- und ggf. die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Sie arbeiten eng mit den Klassen in ihrem Verantwortungsbereich zusammen, indem der Unterricht gemeinsam geplant wird (thematische Schwerpunkte, Festschreiben von Synopsen, außerunterrichtliche Aktivitäten ...). Für diese Abstimmungen werden wöchentliche Besprechungs- und Abstimmungszeiten für die Jahrgänge 5 bis 10 verbindlich im Stundenplan festgelegt (TuSo-Stunde).

Die sonderpädagogische Förderung liegt an der IGS Bonn-Beuel grundsätzlich in der Verantwortung aller Lehrer:innen. Hierfür werden Jahr für Jahr Regelschullehrer:innen im Bereich der Sonderpädagogik aus- und fortgebildet, um den hohen Ansprüchen der IGS Bonn-Beuel an ihre sonderpädagogische Betreuung auch zukünftig gerecht zu werden („Sonderpädagogische Sockelqualifikation für Lehrer:innen ohne sonderpädagogische Lehrbefähigung“). Die Regelschullehrer:innen übernehmen so mehr und mehr Verantwortung für sonderpädagogische Fragestellungen.

Lehrkräfte in der sonderpädagogischen Förderung

In jeder Klasse gibt es zwei Klassenlehrer:innen, genannt Tutor:innen, die sich für die Belange aller Schüler:innen einsetzen. Durch die nahe und intensive pädagogische Arbeit bei den Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf, baut sich ein Vertrauensverhältnis und eine positive Lehrperson-Schüler:innen-Bindung auf. Auf dieser Basis funktioniert der Gemeinsame Unterricht und die Begleitung kontinuierlich über die Schuljahre hinweg konstant und schüler:innennah.

Aus diesem Grund können nach Absprache mit der Schulleitung auch Tutoren sonderpädagogische Aufgaben wahrnehmen, wie z. B. Doppelbesetzungen, Elternberatung, Förderplanformulierung und die Leitung von pädagogischen Konferenzen. Die dafür benötigten zeitlichen Ressourcen werden hierfür bereitgestellt. Für Rücksprachen und Feedback steht stets eine benannte Förderschullehrkraft oder der:die Koordinierende GU zur Verfügung. Wenn möglich, erhalten Tutoren die Möglichkeit sich entsprechend sonderpädagogisch fortzubilden.

Für die Doppelbesetzungen werden in der Regel Tutor:innen und der Klasse zugeteilte Sonderpädagog:innen eingesetzt. Die Tutor:innen und die verantwortlichen sonderpädagogischen Lehrpersonen sprechen miteinander die Stundenverteilung in Bezug auf den Sonderpädagog:inneneinsatz ab. Die Anzahl der Einsatzstunden in den einzelnen Lerngruppen kann dabei je nach Bedarf auch innerhalb des Schuljahres nach gemeinsamer Rücksprache angepasst werden. Die Grundlage stellt eine Gleichverteilung der sonderpädagogischen Förderung dar. Verbleibende Stunden aus dem Stundenkontingent für den GU werden in weitere Angebote investiert:

- FLIGS-GU-Café
- IBF-Angebote mit dem Schwerpunkt inklusiver Förderung
- handwerkliche Angebote
- lebenspraktische Angebote
- Berufsorientierung

Pädagogische und didaktische Grundlagen

Die Gesamtschule ist eine integrierte Schulform, die von ihrer Konzeption her die individuellen Lernvoraussetzungen aller Schüler:innen berücksichtigt. Sie ist auf das gemeinsame Leben und Lernen unterschiedlich begabter Schüler:innen eingestellt. Um der heterogenen Schüler:innenschaft gerecht zu werden, gibt es an der IGS Bonn-Beuel neben den vielfältigen Differenzierungsmöglichkeiten und den individuell wählbaren und begabungsgerechten Kursen und Schwerpunktangeboten (WP, IBF, FUA, AG) auch zahlreiche besondere methodische und organisatorische Unterstützungsangebote der sozialen und individuellen Förderung für alle Schüler:innen – wie zum Beispiel Rollstuhlbasketball, Arbeiten im Schulgarten, diverse Schüler:innenfirmen und Erfahrungen mit Tieren.

Unterricht

An der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel starten alle Schüler:innen im 5. Schuljahr und bleiben als Klassenverband in der Regel bis zum 10. Schuljahr zusammen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Gelingen im Gemeinsamen Unterricht, da gerade viele Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf eine vertrauensvolle und kontinuierliche Beziehung untereinander angewiesen sind, um erfolgreich zu lernen. Neben der an Gesamtschulen in bestimmten Jahrgängen üblichen Differenzierung in Grund- und Erweiterungsebenen in bestimmten Fächern, wird das Lernen am gemeinsamen Lerngegenstand durch modifizierte und differenzierte Unterrichtsangebote umgesetzt. Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung, die zieldifferent unterrichtet werden, werden in der Regel den Grundebenen zugewiesen. Dort arbeitet dann ein:e Lehrer:in für Sonderpädagogik mit einem: einer Regelschullehrer:in zusammen und unterstützt die Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit individuellen Lernangeboten, die zum gemeinsamen Unterrichtsziel passen. Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, können bei entsprechenden Leistungen natürlich auch den Erweiterungsebenen zugeordnet und dort gefördert werden. Für die individuelle Unterstützung und Förderung der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben wir über die Jahre ein umfangreiches Bücher- und Materialangebot zur

Differenzierung aufgebaut, das bei Bedarf individuell eingesetzt werden kann.

FLIGS und sonderpädagogische Unterstützung

FLIGS steht für „Freie und gebundene Lernzeiten an der IGS“ und findet in mehreren Stunden in der Woche statt. Differenzierte FLIGS-Pläne werden den Schüler:innen zur Verfügung gestellt, die sie in einem Zeitraum von mehreren Wochen bearbeiten. Für Schüler:innen mit Förderbedarf gibt es das Fördercafè. In Absprache mit einer Lehrperson können dort inhaltliche Aspekte und Präsentationsformen geklärt werden. Im Bereich FLIGS können Stunden für sonderpädagogische Betreuung eingesetzt werden, um dort Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in ihrer Selbstständigkeit und bei der Bearbeitung bestimmter FLIGS-Aufgaben individuell zu unterstützen. In sonderpädagogischen FLIGS-Modulen erhalten einzelne Förderkinder oder jahrgangsübergreifende Gruppen spezielle Angebote. Die Bedarfe hierfür werden jahrgangsübergreifend abgefragt. Module wie „Mobilitätstraining“, in dem die Schüler:innen lernen, den ÖPNV zu benutzen, finden hier ebenso Raum wie FLIGS-Module zur Förderung der Lesefähigkeit oder weitere Förderangebote. So können besonders für Schüler:innen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung effektive Unterstützungsangebote jahrgangsübergreifend in besonders kleinen Gruppen organisiert werden.

Individueller Förderplan

Individuelle Förderung verwirklicht das Recht eines jeden Kindes auf eine angemessene persönliche Unterstützung entsprechend der individuellen Lernausgangslage.

Für jede:n Schüler:in mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird daher ein individueller Förderplan durch eine:n Sonderpädagog:in erstellt, die dabei von allen Lehrpersonen der Lerngruppe unterstützt wird. Die Beobachtungen des gesamten Klassenteams, bestehend aus Sonderpädagoge/:in, Tutor:innen, Fachkolleg:innen, pädagogischen Fachkräften und Schulassistenzen werden einbezogen. Bei einer pädagogischen Konferenz zum ersten Quartal (Klasse 5) bzw. zu Schuljahresbeginn (Klassen 6-10) wird dieser transparent gemacht und ggf. durch Fachlehrpersonen ergänzt. Im Anschluss daran wird die Förderplanung mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und mit dem:r Schüler:in von den Tutor:innen und nach Möglichkeit auch der/dem Sonderpädagog:in besprochen.

Der Förderplan orientiert sich an den Stärken und Schwächen der Schüler:in. Je nach Entwicklungsstand sollten maximal drei individuelle Förderziele ausgewählt und in den Förderplan aufgenommen werden.

Es werden realistische, erreichbare Ziele formuliert, so dass ein Fortschritt erkennbar und die Effektivität der Förderung erhöht wird. Die Fördermaßnahmen sind konkret formuliert und kleinschrittig.

Der Förderplan ist modifizierbar bei Veränderungen im Entwicklungsstand der Schüler:innen bzw. in der Fördersituation. Daher erfolgt seine Fortschreibung kontinuierlich. Das Datum für die Fortschreibung und damit die Zeitspanne der Evaluation werden festgelegt und auf dem Förderplan angegeben.

Beim Übergang von Klasse 4 zur Klasse 5 behalten die Förderpläne aus der Grundschule solange ihre Gültigkeit, bis im Rahmen der Förderdiagnostik neue Erkenntnisse zur individuellen Förderung vorliegen.

Berufswahlvorbereitung

Die Berufswahlvorbereitung für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist eingebettet im Berufswahlkonzept der Schule für alle Schüler:innen (s. Berufswahlkonzept). Die Berufsorientierung für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hat einige Eckpunkte, die sich zusätzlich zum allgemeinen Berufswahlkonzept bewährt haben. So ist es sinnvoll, dass Schüler:innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Lernen frühzeitig und häufiger den Einblick in die Arbeitswelt machen. Erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt können diese Jugendlichen schon im geschützten Raum der Schule machen.

Neben dem dreiwöchigen Praktikum in Betrieben im 9. Schuljahr ermöglichen wir es den Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusätzliche Praktika zu absolvieren. In vielen Einzelfällen hat sich die Zusammenarbeit mit dem Integrationsdienst des Landschaftsverbandes Rheinland (IFD) bewährt. Der Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg (IFD) ist eine Fachberatungsstelle für Menschen mit Behinderung rund um die „Teilhabe am Arbeitsleben“. Der IFD kennt den Arbeitsmarkt in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis und pflegt zu vielen Firmen Kontakt. Er arbeitet mit Behörden, Verbänden, niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen zusammen. Der IFD verfügt über behinderungsspezifische Kenntnisse und bietet fachkompetente Beratung für Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen an. Insbesondere bei der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen und der Begleitung der Eltern und Schüler:innen in diesem Prozess ist der Integrationsdienst eine große Hilfe. Im Rahmen der Berufswahlorientierung arbeiten wir weiterhin mit der „intra bonn gemeinnützige GmbH“(„Intra") zusammen. Die Mitarbeiter:innen der „Intra“ unterstützen die Eltern und Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bei der Suche nach Praktikumsplätzen und begleiten die Schüler:innen während des Praktikums und in der Schulzeit punktuell. Der Senior Experten Service (SES) ist eine Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit und unterstützt uns ebenfalls. Die Mitarbeiter der SES geben Hilfestellungen bei der Berufswahlentscheidung und Vorbereitung auf die Bewerbungsphase.

Im 9./10. Schuljahr finden für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Bedarfsanalysen in der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit in Bonn statt. Beim psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit geben Vermittlungs- oder Beratungsfachkräfte und Psychologen fachliche Unterstützung, indem sie zum Beispiel verschiedene psychologische Testverfahren einsetzen, die dabei helfen, die passende Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme zu finden. Die Psycholog:innen erstellen nach der Dienstleistung ein Gutachten oder einen Bericht. Mit dem Gutachten kann anschließend besser auf die Bedürfnisse und Kompetenzen der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eingegangen werden.

Förderkonferenzen

Im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts werden möglichst vor den Herbstferien, verbindlich jedoch vor dem ersten Elternsprechtag, neben den pädagogischen Konferenzen auch Förderkonferenzen durchgeführt, damit gemeinsame Schwerpunkte für den Förderplan erstellt und diese im Klassenteam miteinander abgestimmt werden.

Die Leitung der Förderkonferenzen liegt bei den Lehrkräften für Sonderpädagogik, ein Protokoll samt Teilnehmerliste wird der/dem GU-Koordinierenden vorgelegt. Schulassistenzen können von der Konferenzleitung bei Bedarf eingeladen werden.

Ziel der Förderkonferenz ist es, im Rahmen der kooperativen Förderplanung sicherzustellen, dass

- die Förderziele für Schüler:innen mit Förderbedarf gemeinsam festgelegt werden,
- alle am Förderprozess beteiligten Personen über die Förderziele informiert sind,
- eine ggf. erforderliche gemeinsame pädagogische Handlungsvereinbarung aller Beteiligten sichergestellt ist.

Ganztagsbereich

Der gebundene Ganztagsbetrieb an der Integrierten Gesamtschule BonnBeuel bietet für die Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf viele Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens und Lebens. So haben die Arbeitsgemeinschaften keine rein fachliche Orientierung, sondern verstärkt einen sozial-integrativen Charakter. In der Ganztagsschule ergeben sich für Schüler:innen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“ und „Lernen“ viele natürliche Situationen für lebenspraktische Übungen und zur lebenspraktischen Orientierung wie Mensabereich und der Freizeitbereich. Der Freizeitbereich bietet in der Mittagspause betreute Angebote an, die besonders für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hilfreich sind. Die Räumlichkeiten der Bibliothek ermöglichen Rückzugsgelegenheiten und Ruhephasen im Ganztag.

Therapeutische Maßnahmen

Therapeutische Maßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, ...) werden in der

Schule nicht angeboten. Diese müssen außerhalb der Unterrichtszeit von den Eltern organisiert werden. Individuelle Absprachen in Bezug auf Ausnahmen sind möglich.

Räumliche und sächliche Ausstattung

Die Gebäude der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel sind in der Regel barrierefrei. Alle Klassenräume und Fachräume können von Rollstuhlfahrenden erreicht werden, da in den beiden Türmen (Ostturm und Nordturm) Aufzüge vorhanden sind, die vom Erdgeschoss/Keller bis zur obersten Etage reichen. In einigen Bereichen der Schule sind auch Rampen installiert, so dass man sich fast barrierefrei bewegen kann. Auf mehreren Ebenen im Schulgebäude gibt es behindertengerechte Toiletten. Die Schule verfügt im Turm Nord über einen vollständig eingerichteten Sanitärraum, bzw. Pflegeraum mit elektrisch verstellbarer Liege, einem elektrischen Hublift, verschiedenen Waschbecken und einem staubsicheren Eckschrank zur hygienischen Unterbringung notwendiger Sanitärmaterialien. Für einige Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sind Klassenräume baulich geändert worden, so dass diese durch zusätzliche Schalldämmung und Isolierung den akustischen Standards entsprechen. In anderen Klassenräumen gibt es interaktive Whiteboards, die Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen helfen, besser mit Klassenkamerad:innen und Lehrer:innen zu kommunizieren. Diese baulichen Veränderungen und zusätzlichen Hilfsmittel kommen natürlich allen Schüler:innen zugute. Wegen des erhöhten Differenzierungsbedarfs und individueller Lernsituationen im Gemeinsamen Unterricht gibt es einige zusätzliche Differenzierungsräume.

Zusätzliche Materialien für individualisierten und binnendifferenzierten Unterricht werden aus einem spezifischen Etat beschafft werden. Vermehrt können auch Mittel des Landschaftsverbandes Rheinland als Integrationspauschale genutzt werden.

Abschlüsse bei sonderpädagogischer Förderung

Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG

Die Schüler:innen erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.

Förderschwerpunkt LERNEN

Für die Schüler:innen bestehen drei Optionen.

a) Sie erhalten ein Abschlusszeugnis im Bildungsgang Lernen.
b) Sie erhalten den Hauptschulabschluss (Kl. 9) nach Klasse 10. Dieser Abschluss ist an bestimmte Voraussetzungen bei den Noten (in allen Fächern mindestens ausreichend, …) und hinsichtlich der Teilnahme am Fach Englisch (Teilnahme am Fach Englisch in Klasse 9 und 10) gebunden.
c) Sollte die Möglichkeit bestehen, einen anderen Abschluss zu erreichen, muss der sonderpädagogische Förderbedarf im Bildungsgang Lernen spätestens in Klasse 9 aufgehoben werden und es muss eine reguläre Versetzung in die Klasse 10 (einschließlich des damit verbundenen Hauptschulabschlusses nach Kl. 9) ausgesprochen werden.

Schüler:innen mit Förderschwerpunkt, die zielgleich unterrichtet werden

Für alle zielgleich unterrichteten Schüler:innen gilt, dass sie alle in der Sekundarstufe I oder II möglichen Schulabschlüsse anstreben können.

Zeugnisse

Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten Zeugnisse mit der Bemerkung, dass sie sonderpädagogisch gefördert werden – auf den Abschlusszeugnissen entfällt diese Bemerkung. Die Zeugnisse nennen außerdem den Förderschwerpunkt und den Bildungsgang.

Schüler:innen in zieldifferenten Bildungsgängen erhalten Textzeugnisse, die sich an den im Förderplan gesetzten Lern- und Entwicklungszielen orientieren. Sie beschreiben die individuellen Entwicklungsfortschritte und sind wertschätzend formuliert. In den einzelnen Unterrichtsfächern wird der jeweilige Lernfortschritt beschrieben. Zusätzlich wird das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten sowie das Sozialverhalten beschrieben. Letzteres gilt auch für zielgleich unterrichtete SchülerInnen im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung.

Zieldifferenter Bildungsgang Lernen

Werden Schüler:innen in einzelnen Fächern zielgleich unterrichtet, können die Leistungen zusätzlich mit Noten bewertet werden.

Die Klasse 10 führt zum Abschluss des Bildungsgangs Lernen.

In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 unter bestimmten Voraussetzungen (AO-SF § 35 Absatz 3) zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss.

Zieldifferenter Bildungsgang Geistige Entwicklung

Die Schüler:innen erhalten am Ende des Halbjahres einen Entwicklungsbericht, am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Am Ende der Schulbesuchszeit erhalten sie ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.

Eine Versetzung findet nicht statt. Am Ende jedes Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz, in welcher Klasse die/der Schüler:in im nächsten Schuljahr gefördert wird.

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