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Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
am gestrigen späteren Abend kam die u.a. Verfügung der Stadt Bonn (s. Anlage), dass (zunächst) in der kommenden Woche (16. KW) weiterhin nur Distanzunterricht mit Ausnahme der 10er, Q1 und Q2 stattfinden darf. Meine Ausführungen zum Unterricht ab dem 19.4.21 gelten daher (zunächst) nicht.
Dafür gelten an unserer Schule die Regelungen der letzten Woche (15. KW), die ich Ihnen noch einmal beigefügt habe, weiterhin fort.
Das heißt für den Unterricht u.a.
- Distanzunterricht für die Klassen 5 - 9 und EF (mit Notbetreuungsangebot 5/6 + einzelne Förderschüler*innen).
- Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 10 + Q1 (16. KW = A-Woche).
In der Jgst. 10 mit Distanzunterricht am Nachmittag und vereinzelten Stundenplananpassungen (wie in der Zeit ab dem 22.02.21).
- Präsenzunterricht in der Q2, aber nur in ihren Abiturfächern.
Die übrigen Regelungen können Sie unter "Planungen ab 12.04.2021, den Coronaregelungen und den Informationen im Archiv nachlesen.
Für die Notbetreuung nehmen wir die Anträge, die Sie uns für die letzte Woche haben zukommen lassen. Sie müssen nicht erneuert werden. Änderungen oder Neuanträge bitte ich aber Fr. Jakob unter e.jakob@gebonn.de kurzfristig mitzuteilen. Das Formular gibt es hier zum download [559 KB]
. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Entscheidung die u.a. Ausführungen der Stadt Bonn und die Begründungen in der beigefügten Verfügung (Inzidenzwert über 250). Es erscheint dringend erforderlich, die Kontakte zu minimieren.
In Kürze wird diese Information auch auf der IGS-Homepage zu finden sein.
Die Verfügung der Stadt Bonn gilt (zunächst) bis zum Ablauf des 26.04.21, ein Montag. Wie es dann weitergeht, werden wir abwarten müssen.
Ich gehe davon aus, dass wir für die17. KW (ab 26.4.21) kurzfristig eine neue Verfügung erhalten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Rainer Winand
Anmeldung zur Notbetreuung
Vollständige Allgemeinverfügung hier downloaden
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
am 14.04.2021 haben wir die neueste Schulmail erhalten die die Vorgaben für den Unterricht in den kommenden Wochen aufführt.
Diese SchulMails, die Corona-Verordnungen, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen etc. sind verbindliche gesetzliche Vorgaben, die wir einhalten müssen und werden.
Um die weiter unten aufgeführte Umsetzung der Vorgaben des MSB einordnen zu können, habe ich die entsprechenden Passagen aus der letzten Schulmail vom 14.4.21 in Kapitel 5 noch einmal aufgeführt. Wer sie kennt, kann hier direkt weiterlesen oder in das gewünschte Kapitel springen.
Durch die ständig wechselnden Vorgaben und Konstrukte habe ich im Folgenden noch einmal alle wesentlichen Aspekte für den Unterricht ab Mo. 19.04.2021 zusammengestellt in der Hoffnung, dass der Bonner Inzidenzwert keine Schulschließung erfordert (In diesem Fall bliebe es bei dem Unterrichtsformat der 15. KW, ab 12.4.21). Zusätzlich gebe ich in den einzelnen Kapiteln auch Antworten auf Fragen aus der Schulgemeinde.
Kap. 1Unterricht ab Montag, 19.04.2021
Kap. 2 Notbetreuung für die Kl. 5 + 6
Kap. 3 Infektionsschutz, Testpflicht
Kap. 4 Allgemeines (Pausen, Mensa, Klassenarbeiten)
Kap. 5 Schulmail des Ministeriums vom 14.4.21 (Auszug)
Kap. 6 Informationen zum Selbsttest
Viele Grüße aus der IGS
Rainer Winand
Unterricht ab Montag xx.xx.xxxx
Alle Jahrgangsstufen (Jgst.) 5 - Q1 kommen ab dem 19.04.2021 im wöchentlichen Wechselbetrieb in die Schule. Die Gruppe A startet am 19.4.21 mit ihrem Präsenzunterricht.
Es gilt der reguläre Stundenplan mit den u.a. Einschränkungen.
Die Q2 hat noch bis Do. 22.04.2021 Präsenzunterricht in ihren Abiturfächern.
Die Klassen bzw. Jgst. bleiben wie bisher in Gruppe A + B eingeteilt und werden im Wechselunterricht (mit A-/B-Wochen) unterrichtet.
Gruppe A kommt in den geraden KW (A-Woche) in die Schule, d.h. in den Wochen ab dem 19.4., 3.5., 17.5., 31.5., 14.6.
Gruppe B kommt in den ungeraden KW (B-Woche) in die Schule, d.h. in den Wochen ab dem 26.4., 10.5., 24.5., 7.6., 21.6.
Wie wir die letzte Schulwoche (28.6.-2.7.21) gestalten, werden wir noch gesondert bekannt geben.
In der jeweiligen Nicht-Präsenzwoche findet Lernen auf Distanz statt; Die Schüler*innen arbeiten an bereit gestellten Arbeitsaufträgen und -materialien.
Distanzunterricht ist nicht möglich, da die Lehrkräfte gleichzeitig im Präsenzunterricht eingesetzt sind.
Unterricht der Kl 5 - 10
- Die Kl. 5 - 7 haben Präsenzunterricht von der 1. - 5. Stunde (12:25 Uhr). In der 8. + 9. Stunde findet möglichst Distanzunterricht statt. So können diese Schüler*innen nach Hause gehen und ihr Mittagsessen einnehmen,
bevor der Distanzunterricht beginnt.
An diesem Distanzunterricht nehmen auch diejenigen Schüler*innen teil, die in dieser Woche nicht in der Schule sind. Die Aktivitäten im Rahmen der AGs (Kl. 5+6) sollen in Distanz weiter angeboten werden
- Die Kl. 8 - 10 haben Präsenzunterricht von der 1. - 6. Stunde (13:15 Uhr). In der 8. + 9. Stunde findet möglichst Distanzunterricht statt. So können diese Schüler*innen nach Hause gehen und etwas essen, bevor der
Distanzunterricht beginnt.
An diesem Distanzunterricht nehmen auch diejenigen Schüler*innen teil, die in dieser Woche nicht in der Schule sind.
Achtung: Für die Kl. 10 gelten wieder die alten Stundenpläne (ohne die Verschiebung der WP-Kurse etc.)!
- Unterricht im Klassenverband: Da es keine gemischten Kurse geben darf, bleibt die äußere Differenzierung aufgehoben (Klassen- statt Kursunterricht). Religion/PP findet in Klassenverband statt.
Die WP- und IBF-Kurse können nur als Lernzeit im Klassenverband (oder am Nachmittag in Distanzunterricht) stattfinden. Ausnahmen werden gesondert mitgeteilt. Die WPLehrkräfte eines Jahrganges legen fest, wer eine Klasse betreut und wer als Zusatzbetreuung/Sprinter fungiert. Den Einsatzplan unbedingt wieder bei Birgit Walter abgeben (wg. Evakuierungsplan, Nachverfolgung von Infektionen etc.).
- Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab Klasse 7, die zuhause nicht (alleine) arbeiten (können) und deshalb eine besondere Unterstützung benötigen, gilt analog der Notbetreuung für Schüler*innen der Kl. 5 + 6, dass sie in beiden Wochen am Unterricht ihrer Klassen teilnehmen, sofern die Gruppengröße nicht über 17 Personen steigt. Hierbei sind etwaige Schulbegleitungen mit zu berücksichtigen.
- Unterrichtsbeginn: Um die vorgeschriebenen Testungen in der Regel in der 1. Stunde durchzuführen, beginnt der Unterricht an allen Tagen wieder zu den regulären Zeiten (1. Std. = 7.55 Uhr). Durch den Wechselunterricht ist die Zahl der Schüler*innen im ÖPNV ohnehin halbiert und viele nutzen ihr Fahrrad, Moped etc. oder gehen zu Fuß.
Bitte regt bei den Schüler*innen noch einmal an, möglichst zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zukommen.
Unterricht in der Jgst. EF - Q2
Der Präsenzunterricht der Jgst. EF - Q1 findet lt. Stundenplan (1. - 9. Std.) statt. Die Jgst. EF - Q1 bleiben wie folgt eingeteilt:
1) Einteilung der Kurse der EF:
Gruppe A (Präsenzunterricht in den A-Wochen): A bis Koch
Gruppe B (Präsenzunterricht in den B-Wochen): Koyuncu bis Z
2) Einteilung der Kurse der Q1 (bisherige Einteilung bleibt bestehen):
Gruppe A (Präsenzunterricht in den A-Wochen): A bis Keutmann
Gruppe B (Präsenzunterricht in den B-Wochen): Klinge bis Z
Die Q2 hat bis Do. 22.04.21 Präsenzunterricht nur noch in ihren Abiturfächern. Am Fr. 23.04.21 beginnen die schriftlichen Abiturprüfungen (mit Englisch).
Notbetreuung für die Kl. 5 + 6
Für die Schüler*innen der Kl. 5 + 6 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten, wenn nach sorgfältiger Prüfung keine Möglichkeit einer Betreuung zuhause besteht. Eine rechtzeitige Anmeldung mit dem beigefügten Formular ist (erneut) notwendig, ggf. vorab per Mail an Fr. Jakob (Sekr.) unter e.jakob@gebonn.de
Die Betreuung in der Schule beginnt immer um 8:00 Uhr und endet zu den folgenden Zeiten:
Mo./Mi./Do. 8:00 - 15:00 Uhr (auf Wunsch auch um 12:30 Uhr)
Di./Fr. 8:00 - 12:30 Uhr
Die betreffenden Schüler*innen nehmen in beiden Wochen am Unterricht ihrer Klasse teil. Damit die Präsenzgruppen nicht zu groß werden, müssen auch die Tutor*innen hierüber zeitnah informiert werden. Würde dabei eine Gruppengröße von 17 Personen überschritten werden, gehen einzelne Schüler*innen der Notbetreuung wie gewohnt in die Mensa.
Nach dem Präsenzunterricht können alle hierfür angemeldeten Schüler*innen bis 15.00 Uhr die Notbetreuung besuchen. Daher auf dem Formular die Betreuungszeiten genau angeben.
Infektionsschutz, Testpflicht
- Eingänge:
Für das Betreten der Schule sollen wieder die folgenden Zugänge genutzt werden:
- Kl. 5 - 7 C-Turm (Eingang bei den Fahrradständern)
- Kl. 8 - 10 B-Turm (Eingang gegenüber der Sporthalle)
- Jg. EF - Q2 Haupteingang
- Infektionsschutzregelungen:
Die bestehenden Infektionsschutzregelungen gelten weiter fort, u.a.
- medizinische Maske im Gebäude und auf dem gesamten Gelände tragen
- Abstand halten (mind. 1,5 m)
- Handhygiene, ggf. Handdesinfektion
- Niesen in die Armbeuge
- Lüften (alle 20 Min.)
- Reinigung der Tische/Stühle etc. nach jeder Stunde
- Rechts-Geh-Gebot
- kein Aufenthalt in den Fluren (sind nur Durchgangsbereiche!)
- Testpflicht:
Alle in der Schule (LuL, SuS, sonst. Personal + Mitarbeiter) müssen sich zweimal pro Woche auf CORONA testen (lassen). Der Besuch der Schule ist an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Diese Tests können in der Schule (s.u.) oder in einer anerkannten Teststelle (Apotheke, Arzt, Schnelltestzentrum z.B. auf dem Rathausvorplatz Beuel
etc.) privat durchgeführt werden. Die aktuellen Negativbescheinigungen (nicht älter als 48 Stunden / 2 pro Woche) müssen zeitnah den Tutor*innen vorgelegt werden.
Die Schüler*innen-Tests der Schule müssen vor Ort unter Aufsicht der jeweiligen Lehrkraft durchgeführt werden, da vor der Testdurchführung u.a. die Teströhrchen mit der Pufferlösung befüllt werden müssen (neuer Hersteller)
Im Anhang finden Sie Informationen zur Durchführung und Auswertung der Tests der Fa. Siemens Healthineers, (Gebrauchsanleitung, Packungsbeilage, FAQ-Liste des Herstellers).
Ein Anwendungsvideo finden Sie unter https://www.siemens-healthineers.com/at/pointof-care-testing/covid-19-testing/anleitung_clinitest-covid-19-antigen-test).
Hinweis auf eine mögliche Gefährdung beim Testvorgang und zur Durchführung: Die verwendeten Materialien und Lösungen gelten nicht als Gefahrstoffe (Pufferlösungen sind Salzlösungen zur Aufrechterhaltung eines bestimmten pH-Werts), sodass keine besondere Schutzausrüstung bei der Testdurchführung erforderlich sind. Durch die Verwendung eines Nasenabstrichs (kein Nasen-Rachenabstrich oder Spucktest!) ist eine deutliche Erhöhung der Aerosolbelastung der Raumluft bei entsprechender Lüftung nicht anzunehmen, da die SuS nur für die Zeit des Abstrichs (ca. 1 Minute) die Maske ablegen müssen.
Die Testergebnisse werden ohne Einwilligung der Eltern nicht vor der Klasse bekannt gegeben, müssen jedoch von der Schule dokumentiert und 14 Tage lang vertraulich und sicher aufbewahrt werden. Über positive Testergebnisse werden die Eltern umgehend informiert; Sie müssen ihr Kind von der Schule abholen. Bis dahin werden diese Schüler*innen in der Schule betreut. Positive Testergebnisse erfordern eine Abklärung mittels PCRTest (beim Arzt oder Testzentrum); Wir müssen sie dem Gesundheitsamt melden. Ohne Negativ-Bescheinigung darf der/die Schüler*in die Schule nicht wieder betreten.
- Testtage:
Die Testtage ab der 16. KW (ab 19.04.21) sind möglichst
in den Klassen 5-10 Montag 1. Std. + Mittwoch 1. Std. (bzw. in der ersten Anwesenheitsstunde der Klasse)
in der EF: Montag 3. Std. + Mittwoch 1. Std.
in der Q1: Montag 3. Std. + Donnerstag 1. Std.
in der Q2: Montag 5. Std. + Mittwoch 1. Std.
Verschiebungen sind mit Absprache im Jahrgangsstufenteam möglich.
- Folgen fehlender Testnachweise:
Der Besuch der Schule ist an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei CoronaSelbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Wer dem nicht nachkommt, darf am Präsenzunterricht nicht teilnehmen.
Die Schüler*innen werden nach Benachrichtigung der Eltern nach Hause geschickt (Die Fehlstunde wird als unentschuldigt zu werten sein). Sie erhalten Aufgaben, aber keinen individuellen Distanzunterricht. Sie können jedoch am Distanzunterricht der Restgruppe teilnehmen.
Ich weise alle Eltern ausdrücklich darauf hin, dass - die sie für den Schulbesuch Ihres Kindes gem. § 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW verantwortlich sind und eine Nichtteilnahme ggf. der Schulaufsichtsbehörde gemeldet werden muss.
- nicht erbrachte Leistungen (Klassenarbeiten, Mitarbeitsnote im Präsenzunterricht) als solche gewertet werden und hierdurch der Schul- und Bildungserfolg gefährdet sein kann (schlechte Note, ggf. Abschluss gefährdend).
- Einige Kolleg*innen dürfen im Präsenzunterricht weiterhin nicht eingesetzt werden. Sie unterrichten nur auf Distanz (DU oder LaD)
Allgemeines
- Pausen:
Die großen Pausen finden für alle Schüler*innen im Freien statt. Dort kann auch die Maske beim Essen/Trinken abgelegt werden, wenn der 1,5 m-Abstand zu anderen Personen eingehalten wird.
Das Gelände ist in drei Pausenbereiche eingeteilt:
- Pausenbereich für die Kl. 5 - 7 C-Turm bis B-Turm
- Pausenbereich für die Kl. 8 - 10 B-Turm bis Sportplatz
- Pausenbereich für die Kl. EF - Q2 Haupteingang bis Therapiezentrum
Die Oberstufenschüler*innen können sich in ihren Freistunden auf den Sitzbereichen (Stufen) im Forum aufhalten, müssen dort aber durchweg eine Maske tragen. Zum Essen/Trinken ist das Schulgebäude zu verlassen und ein Mindestabstand von 1,5 m durchgängig einzuhalten.
- Mensa:
Die Mensa bleibt weiterhin geschlossen. Daher endet der Präsenzunterricht in der Sek. 1 mit der Mittagspause. Ggf. an die Selbstverpflegung denken.
- Leistungsüberprüfungen, Klassenarbeiten:
Nach den Vorgaben der letzten SchulMails sollen Tests, Klassenarbeiten und sonstige Leistungsüberprüfungen erst nach einer längeren Präsenzzeit erfolgen. Der Wechselunterricht vor Ostern ist als "längere Präsenzzeit" anzusehen. Daher ist geplant, dass die Klassenarbeiten in der Sek.1 Anfang Mai starten (Die Schüler*innen werden von ihren Tutor*innen entsprechend informiert).
Auszug aus der Schulmail vom 14.04.2021
Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit
leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf.
...
Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird. Ausgenommen werden können Abschlussklassen, falls die einzelnen Länder dieses regeln. Auch eine Notbetreuung ist in jedem Fall zulässig.
...
Für die Fortsetzung der pädagogischen Betreuung gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 14. Februar 2021. Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sieht vor, dass auch jenseits einer Inzidenz von 100 bis hin zu einer 200’er Inzidenz ein
uneingeschränkter Schulbetrieb zulässig sein soll, allerdings flankiert durch eine Testpflicht an den Schulen. Eine solche Testpflicht gilt in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem 12. April 2021 an allen Schulen.
Testpflicht
Wie oben erwähnt gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird.
...
Ergänzend zu meinen Hinweisen für die Durchführung von Selbsttests möchte ich Ihnen mit Blick auf die Testpflicht mit dieser SchulMail zusätzliche Informationen geben. An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.
1. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
2. Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
3. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
4. Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
5. Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die
Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.
6. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen. (Anm.: Gilt für alle Personengruppen!)
7. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
8. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin.
Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
9. Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese
Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
10. betrifft Berufsschulen etc.
11. betrifft Berufsschulen etc.
12. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Coronaselbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des
Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.
13. Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der
Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
14. Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
15. Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
Infos zum Selbsttest
- Siemens-Selbsttest: Gebrauchsanweisung [725 KB]
- Siemens-Selbsttest: Packungsbeilage [529 KB]
- Siemens-Selbsttest: FAQ-Liste [500 KB]
*** Wechsel in der Abteilungsleitung II ***
Vor wenigen Tagen haben wir erfahren, dass die Bewerbung von Frau Prochnow Penedo, unsere Abteilungsleiterin für die Klassen 8-10 (AL 2), auf eine Schulleitungsstelle in Heimerzheim erfolgreich war. Zu unser aller Überraschung wird sie bereits zum 01.02.2021 dorthin versetzt, sodass sie für uns kurzfristig ausfällt. In Kenntnis ihrer Bewerbung haben wir aber schon Vertretungen organisiert:
- Die 8. Klassen betreuen im nächsten Halbjahr Fr. K. Keller und Fr. K. Steffes-Gaßmann im Team mit Hr. S. Billig (AL 1).
- Die 9. Klassen werden von Fr. S. Laczkowski im Team mit Hr. Th. Wingenroth (DL) und Fr. B. Walter (OL) betreut.
- Die 10. Klassen werden von Hr. B. Bau im Team mit Hr. O. Bauer (AL 3).
Bitte wenden Sie sich ab nächster Woche in Angelegenheiten der Abteilungsleitung II an die o.g. Kolleg*innen.
Frau Prochnow Penedo wünsche ich in ihrer neuen Funktion und an Ihrer neuen Wirkungs-stätte viel Erfolg.
Ton kann eingeschaltet werden
NEUES SCHAUBILD Das MSB hat ein neues Schaublild erstellt, aus dem hervorgeht, welche Schritte Eltern einleiten müssen, wenn ihr Kind Krankheitsanzeichen hat..... MEHR |
AKTUELLER TERMINPLAN Der aktuelle Terminplan (Stand 30.08.2020) für das Schuljahr 2020-2021 ist online..... MEHR |
MENSA Die Firma Lehmann`s ist der neue Caterer an der IGS. Der aktuelle Speiseplan befindet sich unter Service. Dort finden Sie auch Informationen zum Bezahlsystem..... MEHR |