Aktuelle Coronainformationen

Wie geht es weiter?

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
obwohl die Infektionszahlen weiter steigen, wir hatten in den letzten 7 Tagen 47 positiv Getestete (entspr. einem Inzidenzwert von ca. 3500!), hat heute der Bundestag beschlossen, die Infektionsschutzvorgaben ab dem 20. März 2022 weitgehend aufzuheben.
Allerdings hat das Landesparlament NRW zu einigen Punkten eine Übergangsregelung beschlossen. Daher gilt:
- Die Maskenpflicht (nach §2 CoronaBetrVO) entfällt im Schulgebäude erst ab So. 3.4.2022.

"Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen."
Diese Option möchte ich gerade in Anbetracht der bevorstehenden Osterferien allen eindringlich empfehlen. Auch nach den Osterferien werden wir keinen vom Tragen einer Maske abhalten, insbes. wenn viele Personen eng
zusammenstehen/-sitzen.
- Die schulischen Testungen auf eine Corona-Infektion werden bis zu den Osterferien (8.4.22) unverändert fortgesetzt.
Das anlasslose Testen wird nach den Osterferien nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartet kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Viele Grüße aus der IGS
Rainer Winand

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

zunächst möchten ich mich bei Ihnen/Euch bedanken, denn nur durch die weitgehende Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygieneregeln an unserer Schule und das umsichtige Handeln aller konnten wir bisher erreichen, dass die Infektionszahlen bei unseren Schüler*innen deutlich unter dem Landes- oder dem Bonner Inzidenzwert liegen:

In der 1. Woche hatten wir 24 Positivfälle (vergleichbar mit einer Inzidenz von 1800 !!!), wobei sich anscheinend viele vor dem Schulbesuch selbst getestet haben. So kamen 22 der 24 Schüler*innen erst gar nicht in die Schule und wurden nur telefonisch gemeldet. Lediglich 2 Positivtestungen in der ersten Schulwoche und 4 in der zweiten (vergleichbar einer Inzidenz von ca. 200) ist im Vergleich zum Bonner Inzidenzwert von über 2200 in dieser Altersgruppe deutlich besser. DANKE ! ... und weiter so!

Aus dem Landesprogramm "Ankommen und Aufholen" (jetzt "Aufholen nach Corona") haben wir immer noch keine Informationen zu den Bildungsgutscheinen (für Nachhilfe) von der Stadt Bonn bekommen. Unser Antrag auf Aufstockung der durch die Stadt Bonn um ca. 27.000 Euro gekürzten Landeszuschüsse für unsere Schule wurde vom Schulamt abgelehnt. Dieses Geld soll den OGS und den Lernwerkstätten BONNEUM zugutekommen. Die Finanzierung unseres schuleigenen Bedarfs ist damit nicht gesichert.

Zum 16.01.2022 ist dann auch eine neuen Test- und Quarantäneverordnung in Kraft getreten. Die wichtigsten Aussagen habe ich anhand einer Info-Mail der Stadt Bonn auf Seite 2 für Sie/Euch zusammengestellt.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. Hoffen wir, dass viele von einer Infektion verschont bleiben oder eine COVID-19-Erkrankung milde verläuft, was durch eine Impfung deutlich wahrscheinlicher ist.

Viele Grüße aus der IGS
Rainer Winand


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Die neue Test- und Quarantäneverordnung (gültig ab 16.1.22) enthält neue Vorgaben, die auch für unsere Schule relevant sind. Im Nachfolgenden ein Auszug aus der Info-Mail des Bonner Schulamtes / Gesundheitsamtes vom 21.01.2022:

1. Ab sofort gilt eine verbindliche Quarantäne nur noch für nachgewiesen infizierte Personen und deren Haushaltskontakte (positiver PCR-Test).

Eine gesonderte Anordnung der Stadt Bonn für die Quarantäne/Isolation erfolgt nicht mehr, es genügt der Testnachweis der Schule (dieser muss bei einer Positivtestung in der Schule durch die betreuende Lehrkraft ausgestellt werden).
Positiv getestete Schüler*innen sind verpflichtet, unverzüglich beim Hausarzt oder in einem der privaten Testzentren eigenverantwortlich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Mit einem schriftlichen Nachweis über den Test (durch die Schule) ist der Betreffende berechtigt, einen kostenlosen PCR-Test zu erhalten.

Auch über das Ende der Quarantäne/Isolation erfolgt keine gesonderte Anordnung mehr. Es gilt dafür:

2. Enge Kontaktpersonen außerhalb des Haushalts gilt, dass sie sich (auch unabhängig von einer individuellen behördlichen Quarantäneanordnung) für 10 Tage nach dem Kontakt bestmöglich absondern sollen, engen Kontakt mit anderen haushaltsfremden Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen vermeiden, möglichst im Homeoffice arbeiten und bei einem unvermeidbaren Kontakt mit anderen Personen die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten.
Enge Kontaktpersonen von positiv auf COVID-19 getestete Personen dürfen weiterhin die Schulen besuchen (wegen der verbindlichen Test- und Hygienemaßnahmen). Dies gilt auch für Kontaktsituationen im Schwimm- und Sportunterricht sowie in der OGS.

3. Für positiv auf COVID-19 getestete Mitarbeiter*innen oder Schüler*innen gilt eine grundsätzliche Isolation-/Quarantänedauer von 10 Tagen. Kein Test zur Beendigung notwendig. Mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest (frühestens am 7. Tag nach dem Infektionsnachweis durchzuführen) kann die Isolation/Quarantäne mit Ablauf des Tages vorzeitig eigenverantwortlich beendet werden.

4. Häusliche Kontaktpersonen zu einer positiv auf COVID-19 getesteten Person (Mitarbeiter*in oder eine Schüler*in) müssen sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Haushaltsmitglieds in eine 10-tägige Quarantäne begeben, es sei denn, sie sind
- geboostert (3-Fach-Impfung)
- geimpft und genesen,
- zweifach geimpft und die 2. Impfung liegt mindestens 15 und weniger als 90 Tage zurück
- genesen, aber nur zwischen dem 28. und 90. Tag nach dem Positivtest.

5. Sofern enge oder häusliche Kontaktpersonen keine Symptome haben, kann die Quarantäne/Isolation nach 7 Tagen (Schüler*innen nach 5 Tagen) durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten Antigen-Schnelltest vorzeitig eigenverantwortlich beendet werden.

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Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

ich hoffe, Sie konnten / Ihr konntet schöne Feiertage, einen angenehmen Jahreswechsel und einige erholsame Ferientage genießen. Und noch wichtiger: Ich hoffe, Sie sind / Ihr seid alle gesund geblieben und befindet Euch nicht in Quarantäne oder Isolation.

Hinweis für den Infektions- oder Quarantänefall:
Schüler*innen, die sich in Quarantäne (als Kontaktperson oder Einreisende aus dem Risikogebieten) oder in Isolation (als Infizierte/r) befinden,
müssen der Schule (Anruf im Sekretariat) und den Tutor*innen (per Mail) gemeldet werden.
Einreisende aus dem Ausland bitte ich unbedingt die (Quarantäne- und Test-) Vorschriften der jeweils aktuellen Corona-Einreiseverordnung zu beachten!

Die Verbreitung des Corona-Virus nimmt auch in Deutschland immense Ausmaße an. Meine Prognose: Wir werden in 1-2 Wochen die Marke von 100.000 Infektionen pro Tag erreicht haben, was einer Inzidenz von ca. 850 (auf 7 Tage hochgerechnet) entspräche. Für die 10- bis 20-Jährigen werden die Zahlen dann noch viel höher sein.

Aufgrund oder trotz dieser "Aussichten" wurden wir mit der gestrigen Schulmail - in Ergänzung zu den Hinweisen vor den Weihnachtsferien - (siehe auch: https://www.schulministerium.nrw ) darüber informiert, dass ab Mo. 10.01.2022

- der Präsenzunterricht unverändert fortgeführt werden soll.

- die Testpflicht auf alle Schüler*innen, alle Lehrer*innen, das gesamte schulische Personal sowie alle Besucher*innen, unabhängig vom Immunitätsstatus ausgeweitet wird.
Das heißt: Jede/r in der Schule (auch Geimpfte und Genesene) muss sich dreimal pro Woche (in der Regel am Mo, Mi. und Fr. / nicht Immunisierte Lehrkräfte und Mitarbeiter an jedem Präsenztag), Besucher vor dem Betreten des Schulgebäudes testen (lassen) bzw. an diesen Tagen / am Besuchstag einen höchstens 24 Stunden alten negativen Bürgertest vorlegen.

- am ersten Schultag im neuen Jahr (10.1.22 oder bei einer Erkrankung, Quarantäne Isolation ggf. später) eine Testung durchgeführt werden muss.
- die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen unbedingt weiter eingehalten werden müssen.
Das heißt konkret:
- Körperkontakte vermeiden (auch bei der Begrüßung/Verabschiedung)!
- durchgängige Maskenpflicht im Schulgebäude (bevorzugt FFP2 / mit den bekannten,
medizinisch begründeten Ausnahmen).

Hinweis für einige Schüler*innen:
Mit "Maske" ist eine Mund-Nasen-Schutz gemeint und nicht nur ein Mundschutz.
- sorgfältige und regelmäßige Handhygiene.
- Niesen in die Armbeuge.

Hinweis: Schüler*innen mit Erkältungssymptomen bleiben für einen Tag zur Beobachtung zu Hause und können erst nach erfolgter negativer Testung (ggf. in der Schule) wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.

- regelmäßiges Lüften (alle 20 min.) der Räume (bitte warme Kleidung anziehen/mitbringen).
- regelmäßige Reinigung der Kontaktflächen (Tische, Stühle, Handläufe etc.).
- nur in der Mensa und im Außenbereich ist das Essen erlaubt.
- Abstand von mind. 1 m einhalten, wenn die Maske außerhalb des Schulgebäudes abgelegt wird (auch beim Essen).

Das Schulministerium bittet zudem noch einmal, alle Mitglieder der Schulgemeinde auf die Impfangebote, auch die Booster-Impfung, hinzuweisen. Insbesondere dreifach Geimpfte sollen nach einer Infektion - auch mit der Omikron-Variante - vor einem schweren Krankheitsverlauf weitgehend geschützt sein.

"Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe noch stärker ausgebaut werden. Die Aufforderung, diese Angebote oder auch Angebote zur Booster-Impfung wahrzunehmen, wird von Frau Ministerin Gebauer weiterhin nachdrücklich unterstützt. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern." (Schulmail vom 06.01.2022)

Ich möchte jede/jeden, die/der sich impfen lassen kann, erneut dazu ermuntern, zum eigenen Schutz vor einer schweren Erkrankung und zum Schutz der Mitschüler*innen und anderer Kontaktpersonen sich impfen zu lassen!
Hinweis: Falls erforderlich, können Schüler*innen für den Zeitraum der Impfung (incl. Ab-/ Abreise) vom Unterricht frei gestellt werden.

Gerne können Sie bzw. Ihr Kind sich auch vor dem 10.1.2022 in einem Testzentrum testen lassen. So kann der Schulstart nach den Ferien evtl. auch für Sie entspannter gelingen.

Soweit die neuesten Informationen.
Je nachdem, wie die o.g. Infektionsschutzmaßnahmen greifen, will das Schulministerium die Vorgaben verschärfen oder lockern.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werde ich Sie/Euch auf den bekannten Wegen informieren.

Ich wünsche Ihnen/Euch alles Gute und bleiben Sie / bleibt gesund.

Viele Grüße aus der IGS
Rainer Winand

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
wurde genau vor einem Monat die Maskenpflicht in den Schulen, zumindest auf den festen Sitzplätzen, aufgehoben, so ist sie seit dem 02.12.21 durch die "unvorhersehbare Entwicklung des Infektionsgeschehens" wieder eingeführt worden.
Für uns bedeutet dies:
- Im gesamten Schulgebäude besteht immer und überall wieder Maskenpflicht (mit den bekannten, medizinisch begründeten Ausnahmen).
- Auf dem Schulgelände kann die Maske abgenommen werden. Wir bitte aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen* dann jedoch auf einen Abstand von 1 m zu anderen zu achten.
(* Altersgruppe/7-Tage-Inzidenz: 5-9 J./744, 10-14 J./710, 15-19 J./413, Bonn: alle/299, NRW: alle/288)
- In den Pausen sind die Klassenräume wieder geschlossen.

Die Pausen werden auf dem Außengelände verbracht (bitte geeignete Kleidung tragen!). Dies gilt für die 1. und 2. große Pause, aber auch für die 3. Pause (zw. 6.+7. Std.), wenn man nicht in der Mensa essen will.
Die Bibliothek bleibt als Ruhe- und Lesezone in den Pausen geöffnet und kann über den Außeneingang aufgesucht werden.
- In den Mittagszeiten (Kl. 5-7: 6. Std. / Kl. 8-10: 7. Std. / nicht in der Pause davor oder danach!) dürfen die Schüler*innen mit Maske (!) in den Klassenräumen bleiben.
- Die Mensatische bleiben für die Schüler*innen, die eine warme Mahlzeit zu sich nehmen möchten, reserviert. Zugang von außen (Bibliothekseingang).

Erfreulich ist die relativ hohe Zahl an Schüler*innen, die eine warme Mahlzeit zu sich nehmen möchten. Hierdurch ist ein 1m-Abstand zwischen den Essenden nicht mehr einzuhalten. Daher meine Bitte: Esst in klassenhomogenen Gruppen (nur Schüler*innen einer Klassen sitzen zusammen) und haltet etwas Abstand zu Mitschüler*innen aus anderen Klassen oder Jahrgangsstufen.
Zur Entzerrung des Andrangs in die Mensa haben wir die Mensazeiten angepasst:
Kl. 5 ab 12:30 Uhr
Kl. 6/7 ab 13:00 Uhr
ab Kl. 8 ab 13:30 Uhr
- Kioskbesucher verlassen nach ihrem Einkauf umgehend die Mensa. Zugang über das Forum.
- Eine Quarantäne wird zunächst nur die infizierte Person betreffen, die Sitznachbarn bleiben vermutlich davon verschont (Stand 1.12.21).
- Bei allen Konferenzen, Sitzungen, Besprechungen, Zusammenkünften (Tag der offenen Tür, Informationsveranstaltungen, Schulfeste o.Ä.) in Präsenz besteht Maskenpflicht.
Das Betreten des Schulgebäudes ist nur 3G-Personen gestattet (Schnelltest max. 24 Std. alt, PCR-Test max. 48 Std. alt)

- Für den Schwimmunterricht gilt die 3G-Regel (... wenn uns denn die Schwimmzeiten zur Verfügung stehen würden).
Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass bei Praktika oder Ähnlichem die Arbeitgeber bzw. Praktikumsanbieter einen 2G-Nachweis oder einen täglichen (!) Testnachweis einfordern müssen. Eine Testung in der Schule wird während der Praktikumszeit nicht möglich sein; Sie muss also privat organisiert werden. Dies betrifft vor allem die Jahrgangsstufe 9 !
Auch aus diesem Grund möchte ich allen nicht Immunisierten nahe legen, sich impfen zu lassen. Ihr schützt ggf. Euch, aber vor allem auch die anderen vor schweren Erkrankungen aufgrund einer Corona-Infektion ... Also: Nehmt Rücksicht aufeinander!
Soweit meine aktuellen Informationen.
Sobald uns wieder neue Informationen vorliegen, werde ich Sie/Euch auf den bekannten Wegen informieren.
Ich wünsche Ihnen/Euch alles Gute und bleiben Sie gesund.
Viele Grüße aus der IGS
Rainer Winand