Anmeldung für Klasse 5
die endgültige Anmeldung steht bevor. Ab dem 29.01.2021 bis 05.02.2021 (13.00 Uhr) müssen Sie den original Anmeldeschein (4-fach) und die Kopie des Halbjahreszeugnisses Klasse 4 einreichen, wenn Sie die IGS Bonn-Beuel als die zukünftige weiterführende Schule für Ihr Kind wünschen.
Leider ist eine persönliche Übergabe der o.g. Unterlagen aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich. Für die Einreichung Ihrer Unterlagen, bitte in einem geschlossenen Umschlag, bieten wir Ihnen drei Alternativen an:
1. Auf dem Postweg (Posteingang bis 5.2.21, 13.00 Uhr beachten!)
2. Einwurf in unserem Briefkasten am Haupteingang
3. Abgabe in einer Box am Eingang im Foyer unserer Schule
Wir möchten Sie noch einmal daran erinnern, dass Sie bitte vorab Ihre Interessensbekundung bis zum 21.01.2021 einreichen, indem Sie die folgenden Nachweise (Kopien) zusammen mit den ausgefüllten und unterschriebenen Formularen (Vorlage: siehe Homepage) in der Schule abgeben oder sie uns zusenden:
- Anmeldeformular,
- Hinweise zur Anmeldung für die Jahrgangsstufe 5,
- Einverständniserklärung,
- den Schülerbogen "Das bin ich",
- Kopie des Impfpasses (Masernnachweis),
- Kopie der Geburtsurkunde und
- Kopie des Zeugnisses 3. Klasse (2. Halbjahr)
Anmeldungen für Klasse 5 im Schuljahr 2021/22
Liebe Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,
in diesem Jahr ist aufgrund der Corona Pandemie alles anders. Deshalb werden wir in diesem Jahr leider keine Vorgespräche zur Anmeldung durchführen können. Die Anmeldungen erfolgen daher ausschließlich in schriftlicher Form. Zum Anmeldefahren bitten wir, die folgenden zwei Schritte unbedingt zu beachten:
Schritt: Interessensbekundung (Voranmeldung)
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ab sofort möglichst bis zum 11. Januar 2021 ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg oder durch rechtzeitigen Einwurf ein.
-> Anmeldeformular „NEU“ (als Download auf unserer Homepage)
-> Kopie: Zeugnis der 3. Klasse (2. Halbjahr)
-> Kopie: Geburtsurkunde
-> Kopie: Impfnachweis Masern (z.B. Kopie Impfpass)
Schritt: Endgültige AnmeldungDie endgültige Anmeldung kann entsprechend den Vorgaben nur in der Zeit vom 29.01. – 05.02.2020 erfolgen!
Es ist für die Anmeldung unbedingt erforderlich, dass Sie uns bis zum 05.02.2021 (13.00 Uhr) zusätzlich noch folgende Unterlagen vollständig zukommen lassen:
-> Kopie Halbjahreszeugnis der Klasse 4
-> Anmeldeschein (im Original), den Sie von der Grundschule erhalten haben.
Wir bitten Sie uns sämtliche Unterlagen fristgerecht auf dem Postweg zu zusenden oder durch rechtzeitigen Einwurf zukommen zu lassen.
Erst mit dem fristgerechten Eingang aller Unterlagen ist die Anmeldung gültig!
Die Mitteilungen über die Aufnahme werden spätestens am Freitag, dem 12.02.2021, versendet.
Das Aufnahmeverfahren für alle übrigen weiterführenden Schulen beginnt nach Beendigung des Anmeldeverfahrens an den Gesamtschulen am 15.02.2021 und endet am 05.03.2021.
z.H. Frau H. Bentler
Siegburger Str. 321
53229 Bonn
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Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Über die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf entscheiden die Bonner weiterführenden Schulen mit Gemeinsamem Lernen (GL) in der Inklusionsrunde mit dem Schulamt für die Stadt Bonn.
Vorgespräche zur Aufnahme können unter den gegenwärtigen Bedingungen leider nicht vor Ort stattfinden. Sie können aber über Frau Bentler (0228 777 169) einen telefonischen Beratungstermin mit der Koordinatorin des Gemeinsamen Lernens, Frau Klein, vereinbaren.
Wenn Sie an einer Aufnahme Ihres Kindes interessiert sind, gilt das gleiche Verfahren wie für Kinder ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Die auf dem Postwege einzureichenden Unterlagen ergänzen Sie bitte durch
- eine Kopie des Gutachtens im Rahmen des AOSF und des entsprechenden Bescheides und
- weitere medizinische oder gutachterliche Unterlagen im Rahmen des Förderbedarfes (falls vorhanden).
- einen formlosen Hinweis, falls eine Inklusionsassistenz für das Kind beantragt ist/wird.
Eltern, deren Kinder wegen zu hoher Anmeldezahlen leider nicht bei uns aufgenommen werden können, erhalten den Anmeldeschein unbearbeitet zurück und können ihr Kind anschließend bei einer anderen weiterführenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) anmelden. „Zu- oder Absageentscheidungen dürfen von den Schulleiter*innen aller städtischen, weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen, mit Ausnahme der Gesamtschulen, erst zum Abschluss dieses Verfahrens getroffen werden.“ (Verfügung des Schulamtes vom 23.10.2007)